Verbraucherschutz von ganz oben!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 31. Oktober 2024 einen wichtigen Beschluss im Verfahren VI ZR 10/24 gefasst, der den sogenannten Scraping-Komplex betrifft. Dieser Beschluss ist aus mehreren Gründen bedeutsam und stärkt den Verbraucherschutz nachhaltig.

Der Vorfall

Im April 2021 wurden Daten von etwa 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. Diese Daten wurden von unbekannten Tätern durch eine Methode namens „Scraping“ abgegriffen

Die Täter nutzten hierbei eine Schwachstelle in der Freunde-Suchfunktion von Facebook aus. Diese Funktion ermöglichte es, Profile mithilfe von Telefonnummern zu finden, die eigentlich nicht öffentlich zugänglich sein sollten. Die Angreifer generierten also einfach willkürlich Telefonnummern und gaben diese in die Suchfunktion ein. Bei Treffern konnten sie die zugehörigen Nutzerdaten dann abspeichern.

Ein großes Thema des Falls ist daher auch die von Facebook implementierte „Kontakt-Import-Funktion“. Die Standardeinstellung dieser Funktion war dabei immer auf „alle“ gesetzt. Hierin sieht das Gericht möglicherweise einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Nun ist abzuwarten, ob der Kontrollverlust über solche gescrapten Daten einen immateriellen Schaden nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO begründen kann. Dann würde den Betroffenen des Leaks ein Schadensersatz zustehen.

Wichtig für Sie

Als Erstes gilt es, festzustellen, ob Sie von dem Datenleck betroffen sind. Hierzu können Sie zum Beispiel unter https://haveibeenpwned.com/ nachsehen, ob Ihre Daten in einem der vielen Leaks weltweit aufgetaucht sind. Die Seite wird auch von der Verbraucherzentrale (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/datenlecks-bei-facebook-so-pruefen-sie-ob-sie-betroffen-sind-25013) empfohlen.

Tauchen Ihre Daten dort auf, so gilt es fürs Erste abzuwarten, wie das Verfahren ausgeht. Je nach Entscheidung wird Ihnen ein entsprechender Schadensersatz zustehen. Viele Kanzleien bieten bereits jetzt an, Ihre Ansprüche gegen Facebook aufzukaufen. Diese Angebote sind dabei mit Vorsicht zu genießen. Es ist derzeit noch unklar, wie hoch ein entsprechender Schadensersatz ausfallen wird.