Widerrufsbutton ab 19.06.2026: Was Online-Shops jetzt umsetzen müssen

Der Countdown läuft

Am 19. Juni 2026 tritt eine der gravierendsten Änderungen des Fernabsatzrechts in Kraft. Der Widerrufsbutton wird für alle Online-Shops zur Pflicht – mit Sanktionen bis zu 50.000 Euro Bußgeld oder vier Prozent des Jahresumsatzes bei Nichteinhaltung.

Die zentralen Anforderungen nach § 356a BGB

  • Zweistufiger Prozess: Auslösung und Bestätigung
  • Dauerhafte Zugänglichkeit: Während der 14-tägigen Widerrufsfrist
  • Unverzügliche Bestätigung: Auf dauerhaftem Datenträger
  • Eindeutige Beschriftung: Klar als Widerrufsoption erkennbar

Anwendungsbereich

Alle Fernabsatzverträge über Websites, Apps oder Online-Oberflächen – Online-Shops, SaaS-Anbieter, digitale Dienstleister.

Checkliste für KMU und Startups

  • Shop-System auf Updates prüfen
  • Technische Umsetzung planen
  • Widerrufsbelehrung aktualisieren
  • E-Mail-Templates anpassen
  • Prozesse dokumentieren
  • Datenschutz prüfen

Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung

  • Ordnungswidrigkeit: Bis 50.000 Euro oder 4{91b1c31174bd686379712835f044460f8ee3332b290b7de30a82fbdd97a1749c} Umsatz
  • Abmahngefahr durch Wettbewerber
  • Vertragsunsicherheit

Brauchen Sie Unterstützung?

Wir begleiten Startups und KMU bei der rechtssicheren Transformation. Termin vereinbaren: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail. Gemeinsam entwickeln wir eine rechtssichere Strategie – rechtzeitig vor dem 19. Juni 2026.

Dieser Beitrag stellt eine allgemeine Information dar.