Der Countdown läuft
Am 19. Juni 2026 tritt eine der gravierendsten Änderungen des Fernabsatzrechts in Kraft. Der Widerrufsbutton wird für alle Online-Shops zur Pflicht – mit Sanktionen bis zu 50.000 Euro Bußgeld oder vier Prozent des Jahresumsatzes bei Nichteinhaltung.
Die zentralen Anforderungen nach § 356a BGB
- Zweistufiger Prozess: Auslösung und Bestätigung
- Dauerhafte Zugänglichkeit: Während der 14-tägigen Widerrufsfrist
- Unverzügliche Bestätigung: Auf dauerhaftem Datenträger
- Eindeutige Beschriftung: Klar als Widerrufsoption erkennbar
Anwendungsbereich
Alle Fernabsatzverträge über Websites, Apps oder Online-Oberflächen – Online-Shops, SaaS-Anbieter, digitale Dienstleister.
Checkliste für KMU und Startups
- Shop-System auf Updates prüfen
- Technische Umsetzung planen
- Widerrufsbelehrung aktualisieren
- E-Mail-Templates anpassen
- Prozesse dokumentieren
- Datenschutz prüfen
Rechtsfolgen bei Nichtbeachtung
- Ordnungswidrigkeit: Bis 50.000 Euro oder 4{91b1c31174bd686379712835f044460f8ee3332b290b7de30a82fbdd97a1749c} Umsatz
- Abmahngefahr durch Wettbewerber
- Vertragsunsicherheit
Brauchen Sie Unterstützung?
Wir begleiten Startups und KMU bei der rechtssicheren Transformation. Termin vereinbaren: Rufen Sie uns an oder schreiben Sie eine E-Mail. Gemeinsam entwickeln wir eine rechtssichere Strategie – rechtzeitig vor dem 19. Juni 2026.
Dieser Beitrag stellt eine allgemeine Information dar.

