Derzeit nervige Realität für viele Leute: Beim Blick in den Briefkasten findet sich ein Schreiben von 1N Telekom. Das Unternehmen sendet derzeit eine schiere Welle an Rechnungen und Mahnungen an Verbraucher in der ganzen Republik. Dabei hat keiner dieser Leute jemals etwas mit dem Unternehmen zu tun gehabt. Auch die Verbraucherzentralen haben sich bereits eingeschaltet.
Problematische Geschäftspraktiken
1N Telecom hat zahlreiche Kunden der Deutschen Telekom mit personalisierten Werbebriefen angeschrieben. Viele Empfänger hielten diese Schreiben irrtümlich für Angebote der Deutschen Telekom zum Tarifwechsel. In Wirklichkeit handelte es sich um Angebote für einen Anbieterwechsel zu 1N Telecom. Daraus kann leicht ein unbeabsichtigter Vertragsabschluss mit 1N Telecom folgen und wenig später Rechnungen und Schadensersatzforderungen des Unternehmens. Die meisten, die derartige Post erhalten haben, sind jedoch niemals zuvor mit dem Unternehmen in Kontakt gewesen.
Rechtliche Schritte gegen 1N Telecom
Über 11.000 Hilfesuchende haben sich bereits bei den Verbraucherzentralen gemeldet. Sogar das Verbrauchermagazin „Marktcheck“ berichtete bereits:
Handlungsempfehlungen für Betroffene
- Widerruf: Innerhalb von 14 Tagen den Vertrag per Einschreiben widerrufen.
- Anfechtung: Den Vertrag wegen „arglistiger Täuschung und Irrtum“ anfechten.
- Nicht ignorieren: Auch wenn die Forderungen unberechtigt erscheinen, sollten die Schreiben nicht ignoriert werden. Insbesondere ist auf sogenannte Mahnbescheide zu achten. Vorsicht: Hier läuft eine feste Frist von zwei Wochen!
- Rechtlichen Rat einholen: Bei Unsicherheiten einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale konsultieren.
- Mahnungen widersprechen: Auf Mahnungen und Inkassoschreiben schriftlich reagieren und den Forderungen widersprechen.
- Dokumentation: Alle Kommunikation und Schritte sorgfältig dokumentieren.
Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen und ihre Rechte als Verbraucher wahrnehmen. Gerne helfe ich Ihnen dabei!

