Der EU AI Act Teil 1: Was Unternehmen wissen müssen

Der EU AI Act ist da: Ein Weckruf für deutsche Unternehmen

Die Europäische Union hat mit dem AI Act (KI-Verordnung) den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Während die Verordnung schrittweise in Kraft tritt, herrscht in vielen Unternehmen noch Unklarheit darüber, welche Regeln bereits jetzt beachtet werden müssen.

Phase 1: Verbotene Praktiken

Seit kurzem gelten bereits die ersten Verbote. Bestimmte KI-Anwendungen sind in der EU schlichtweg untersagt, da sie ein unakzeptables Risiko für die Grundrechte darstellen. Dazu gehören:

  • Social Scoring: Die Bewertung von Menschen basierend auf ihrem sozialen Verhalten.
  • Biometrische Fernidentifizierung: In Echtzeit im öffentlichen Raum (mit engen Ausnahmen für die Strafverfolgung).
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz: KI-Systeme, die versuchen, die Gemütslage von Mitarbeitern zu analysieren.

Warum Sie jetzt handeln sollten

Verstöße gegen diese Verbote können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Doch auch jenseits der Verbote müssen Unternehmen ihre genutzten Tools (wie ChatGPT, Midjourney oder spezialisierte HR-Software) identifizieren und bewerten.

Was Unternehmen jetzt tun können

  • Bestandsaufnahme: Welche KI-Tools werden in welchen Abteilungen genutzt? Gibt es Schatten-IT?
  • Richtlinien erstellen: Ein Leitfaden für Mitarbeiter zur Nutzung von Public-AI.
  • Sensibilisierung: Schulung der Teams für die rechtlichen Risiken von KI-Outputs.

Meine Unterstützung

Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei berate ich Sie bei der rechtssicheren Implementierung von KI-Systemen in Ihrem Unternehmen. Ich prüfe Ihre aktuellen Prozesse auf Konformität mit dem AI Act und erstelle individuelle Leitfäden für Ihr Team. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch, damit Ihre Innovationen rechtlich auf festem Boden stehen.

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