Klassifizierung von KI-Systemen: Wo steht Ihr Unternehmen?
Nachdem wir im ersten Teil die verbotenen Praktiken beleuchtet haben, widmen wir uns nun dem Kernstück des EU AI Act: Der risikobasierten Einteilung. Für Unternehmen ist diese Klassifizierung entscheidend, da sie den Umfang der rechtlichen Pflichten bestimmt.
Die vier Risikostufen des AI Act
- Minimales Risiko: Hierzu zählen die meisten Anwendungen (z.B. KI-gestützte Spamfilter). Hier gibt es kaum neue Auflagen.
- Spezifisches Transparenzrisiko: Bei Systemen wie Chatbots müssen Nutzer zwingend darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren.
- Hohes Risiko (High-Risk): Dies betrifft kritische Infrastrukturen, Bildung, Personalwesen (z.B. KI-Vorauswahl von Bewerbern) oder Rechtspflege. Hier gelten strengste Anforderungen an Datenqualität, Dokumentation und menschliche Aufsicht.
- Unakzeptables Risiko: Wie in Teil 1 beschrieben, sind diese Systeme verboten.
Compliance-Fahrplan für KMU
Viele kleine und mittlere Unternehmen nutzen KI-Systeme von Drittanbietern. Auch hier bestehen Pflichten:
- Provider-Check: Bestätigt der Anbieter die Konformität mit dem AI Act?
- Menschliche Aufsicht: Stellen Sie sicher, dass KI-Entscheidungen (z.B. im Recruiting) immer von einem Menschen überprüft werden können.
- Dokumentation: Führen Sie ein Verzeichnis Ihrer KI-Systeme und deren Zweckbestimmung. Schatten-IT stellt hier ein besonderes Risiko dar.
Fazit
Der AI Act ist kein Innovationskiller, sondern schafft Rechtssicherheit. Wer sich frühzeitig rechtlich absichert, minimiert nicht nur Haftungsrisiken, sondern schafft auch Vertrauen bei Kunden und Partnern.
Meine Unterstützung
Ich unterstütze Sie dabei, Ihre KI-Strategie rechtssicher zu gestalten. Von der Klassifizierung Ihrer Systeme bis zur Erstellung notwendiger Dokumentationen und Verträge begleite ich Sie persönlich und kompetent. Nutzen Sie die Chance für eine rechtssichere digitale Transformation und kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.

