Der EU AI Act Teil 2: Risikoklassen und Compliance-Fahrplan für KMU

Klassifizierung von KI-Systemen: Wo steht Ihr Unternehmen?

Nachdem wir im ersten Teil die verbotenen Praktiken beleuchtet haben, widmen wir uns nun dem Kernstück des EU AI Act: Der risikobasierten Einteilung. Für Unternehmen ist diese Klassifizierung entscheidend, da sie den Umfang der rechtlichen Pflichten bestimmt.

Die vier Risikostufen des AI Act

  • Minimales Risiko: Hierzu zählen die meisten Anwendungen (z.B. KI-gestützte Spamfilter). Hier gibt es kaum neue Auflagen.
  • Spezifisches Transparenzrisiko: Bei Systemen wie Chatbots müssen Nutzer zwingend darüber informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren.
  • Hohes Risiko (High-Risk): Dies betrifft kritische Infrastrukturen, Bildung, Personalwesen (z.B. KI-Vorauswahl von Bewerbern) oder Rechtspflege. Hier gelten strengste Anforderungen an Datenqualität, Dokumentation und menschliche Aufsicht.
  • Unakzeptables Risiko: Wie in Teil 1 beschrieben, sind diese Systeme verboten.

Compliance-Fahrplan für KMU

Viele kleine und mittlere Unternehmen nutzen KI-Systeme von Drittanbietern. Auch hier bestehen Pflichten:

  1. Provider-Check: Bestätigt der Anbieter die Konformität mit dem AI Act?
  2. Menschliche Aufsicht: Stellen Sie sicher, dass KI-Entscheidungen (z.B. im Recruiting) immer von einem Menschen überprüft werden können.
  3. Dokumentation: Führen Sie ein Verzeichnis Ihrer KI-Systeme und deren Zweckbestimmung. Schatten-IT stellt hier ein besonderes Risiko dar.

Fazit

Der AI Act ist kein Innovationskiller, sondern schafft Rechtssicherheit. Wer sich frühzeitig rechtlich absichert, minimiert nicht nur Haftungsrisiken, sondern schafft auch Vertrauen bei Kunden und Partnern.

Meine Unterstützung

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre KI-Strategie rechtssicher zu gestalten. Von der Klassifizierung Ihrer Systeme bis zur Erstellung notwendiger Dokumentationen und Verträge begleite ich Sie persönlich und kompetent. Nutzen Sie die Chance für eine rechtssichere digitale Transformation und kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.

Der EU AI Act Teil 1: Was Unternehmen wissen müssen

Der EU AI Act ist da: Ein Weckruf für deutsche Unternehmen

Die Europäische Union hat mit dem AI Act (KI-Verordnung) den weltweit ersten umfassenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Während die Verordnung schrittweise in Kraft tritt, herrscht in vielen Unternehmen noch Unklarheit darüber, welche Regeln bereits jetzt beachtet werden müssen.

Phase 1: Verbotene Praktiken

Seit kurzem gelten bereits die ersten Verbote. Bestimmte KI-Anwendungen sind in der EU schlichtweg untersagt, da sie ein unakzeptables Risiko für die Grundrechte darstellen. Dazu gehören:

  • Social Scoring: Die Bewertung von Menschen basierend auf ihrem sozialen Verhalten.
  • Biometrische Fernidentifizierung: In Echtzeit im öffentlichen Raum (mit engen Ausnahmen für die Strafverfolgung).
  • Emotionserkennung am Arbeitsplatz: KI-Systeme, die versuchen, die Gemütslage von Mitarbeitern zu analysieren.

Warum Sie jetzt handeln sollten

Verstöße gegen diese Verbote können hohe Bußgelder nach sich ziehen. Doch auch jenseits der Verbote müssen Unternehmen ihre genutzten Tools (wie ChatGPT, Midjourney oder spezialisierte HR-Software) identifizieren und bewerten.

Was Unternehmen jetzt tun können

  • Bestandsaufnahme: Welche KI-Tools werden in welchen Abteilungen genutzt? Gibt es Schatten-IT?
  • Richtlinien erstellen: Ein Leitfaden für Mitarbeiter zur Nutzung von Public-AI.
  • Sensibilisierung: Schulung der Teams für die rechtlichen Risiken von KI-Outputs.

Meine Unterstützung

Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei berate ich Sie bei der rechtssicheren Implementierung von KI-Systemen in Ihrem Unternehmen. Ich prüfe Ihre aktuellen Prozesse auf Konformität mit dem AI Act und erstelle individuelle Leitfäden für Ihr Team. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch, damit Ihre Innovationen rechtlich auf festem Boden stehen.

Musiknutzung auf Instagram & Co: Abmahnungsrisiken

Die Nutzung von Musik in sozialen Medien ist zu einem alltäglichen Phänomen geworden. Ob im Instagram Story, TikTok-Video oder YouTube-Content – Musik verleiht Inhalten Emotionalität und Reichweite. Doch was die meisten Reels das gewisse Etwas verleiht, kann schnell zu kostspieligen Abmahnungen führen.

Trügerische Sicherheit

Viele Nutzer sozialer Medien wiegen sich in falscher Sicherheit, da die Verwendung von Musik auf den ersten Blick problemlos möglich erscheint. Dabei übersehen sie fundamentale rechtliche Fallstricke:

  1. Geografische Beschränkungen
  • Lizenzen gelten oft nur in bestimmten Ländern.
  • Deutsche Nutzer können bei internationaler Reichweite dennoch abgemahnt werden.
  • Eine globale Verbreitung bedarf spezieller Komponenten der Lizenzierung.
  1. Nutzungsarten-Unterscheidung
  • Private vs. gewerbliche Nutzung.
  • Einmalige Verwendung vs. dauerhafte Verfügbarkeit.
  1. Rechteunsicherheit
  • Unklare Lizenzierungsstatus vieler verfügbarer Musikstücke.
  • Nachträgliche Rechteänderungen durch Plattformen.
  • Algorithmus-basierte Sperrungen ohne Vorwarnung.

Warum das wichtig ist

Musik ist mehr als passende Untermalung für Ihren Auftritt im Internet. Sie ist urheberrechtlich geschütztes Material und damit kann schon einer kleiner Verstoß zu Abmahnungen, Unterlassungsverlangen oder Schadensersatzforderungen führen. Diese sind oft teuer und binden Ihre Ressourcen.

Meine Unterstützung

Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei berate ich Sie ganzheitlich zu allen Fragen rund um das Urheberrecht und Lizenzrechte in sozialen Medien:

  • Lizenzcheck vor Veröffentlichung: Welche Tracks sind sicher nutzbar, welche benötigen Zusatzlizenzen?
  • Gezielte Strategie für Reichweite vs. Rechte: Private Nutzung, Influencer-Kooperationen, Markeninhalte.
  • Plattform-Updates im Blick behalten: Plattformänderungen, Algorithmus-Sperrungen, Vertragsklauseln.
  • Risikominimierung durch verifizierte Musikauswahl und rechtssichere Alternativen.
  • Musterverträge und klare Kommunikationswege mit Rechteinhabern.

Wie ich Sie konkret begleite

  • Audits Ihrer Social-Media-Profile auf urheberrechtliche Risiken.
  • Erstellung eines handlungsfreundlichen Leitfadens für Ihr Team.
  • Unterstützung bei Lizenzverhandlungen oder der Wahl rechtssicherer Musikalternativen.

Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Inhalte nicht nur viral gehen, sondern auch rechtlich wasserdicht bleiben. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch. Ich erkläre verständlich, wo Risiken liegen, und zeigen praktikable Lösungen auf, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was für Sie zählt!

Und wenn die Abmahnung schon kam?

Dann ist für Unternehmen besonnenes, strukturiertes Handeln Pflicht. Eine vorschnelle Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder das ungeprüfte Unterschreiben einer Unterlassungserklärung kann die eigene Verhandlungsposition dauerhaft schwächen und erhebliche finanzielle Risiken nach sich ziehen.

Wichtig ist jetzt, Ruhe zu bewahren und professionell zu reagieren. Ich analysiere den konkreten Vorwurf, prüfen die Berechtigung der Ansprüche und übernehmen die Kommunikation mit der Gegenseite. Ziel ist es, finanzielle Schäden zu begrenzen, unzulässige Forderungen abzuwehren und künftige Risiken durch klare Nutzungsstrategien zu vermeiden. Melden Sie sich gerne für persönliche und unkomplizierte Unterstützung!

Vorsicht bei Inkassoschreiben: Was Sie tun sollten, wenn die Alim Inkasso anklopft

Viele meiner Mandanten kennen es: Aus dem Nichts ein Schreiben der Firma Alim Inkasso Solutions GmbH im Briefkasten oder E-Mail-Postfach. Darin: Eine Forderung. Wer diese angebliche Forderung geltend macht, wird nicht gesetzeskonform betitelt. Pflichtangaben fehlen auf dem Schreiben des vorgeblich seriösen Inkassounternehmens.

Woran erkennt man ein seriöses Inkassoschreiben?

Ein Inkassoschreiben wirkt auf den ersten Blick einschüchternd. Doch es gibt klare gesetzliche Vorgaben, an die sich seriöse Inkassounternehmen halten müssen. Zu den Pflichtangaben gehören insbesondere:

  • Name und vollständige Kontaktdaten des Inkassobüros
  • Vollständige Nennung des Gläubigers, in dessen Auftrag gehandelt wird
  • Genaue Angabe der Forderung mit Herkunft, Grund und Höhe der Hauptforderung
  • Angaben zu eventuell bereits angefallenen Zinsen und weiteren Kosten
  • Hinweise auf die Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister

Fehlen diese Informationen oder sind sie nur unvollständig vorhanden, handelt es sich häufig nicht um ein ordnungsgemäßes Inkassoschreiben.

Häufige Probleme mit der Alim Inkasso Solutions GmbH

Speziell bei Schreiben von Alim Inkasso Solutions GmbH berichten viele Empfänger von weiteren Auffälligkeiten:

  • Fehlende oder falsche Angaben zum Auftraggeber
  • Keine oder unzureichende Erläuterung des Forderungsgrundes
  • Drohungen mit rechtlichen Konsequenzen ohne tatsächliche Grundlage
  • Fragwürdige Kontaktmöglichkeiten, wie anonyme E-Mail-Adressen oder nur ausländische Telefonnummern
  • Fehlende Erreichbarkeit, egal auf welchem Weg
  • Fehlende Pflichtangaben in den Inkassoschreiben
  • Keine Einhaltung der Datenschutzbestimmungen

Wie sollten Sie reagieren?

  1. Ruhe bewahren: Lassen Sie sich nicht durch aggressive Formulierungen verunsichern.
  2. Prüfen Sie das Schreiben gründlich: Kontrollieren Sie die Angaben und vergleichen Sie diese mit Ihren Unterlagen. Haben Sie tatsächlich etwas bestellt oder gekauft?
  3. Nicht vorschnell zahlen: Überweisen Sie keinesfalls vorschnell Geld, insbesondere wenn Ihnen die Forderung dubios erscheint.
  4. Kontaktieren Sie einen Anwalt: Lassen Sie das Inkassoschreiben – insbesondere bei fehlenden Pflichtangaben – anwaltlich prüfen. Es besteht oft keine Zahlungsverpflichtung.

Fazit

Nicht jedes Inkassoschreiben ist auch wirklich berechtigt. Besonders bei unvollständigen Angaben und fehlender Transparenz ist Vorsicht geboten. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und holen Sie professionelle Unterstützung ein. Ihr guter Ruf und Ihr Geld sind es wert, geschützt zu werden.

Dubai: Zentrum für Fake Shops und Online-Scams?

Dubai ist weltweit für seinen Luxus, innovative Architektur und florierende Wirtschaft bekannt. Doch in den letzten Jahren hat sich auch ein anderer Ruf etabliert: Die Stadt gilt zunehmend als Hotspot für Fake Shops und Online-Betrugsmaschen. Was steckt hinter diesem Image, wie groß ist das Problem wirklich – und wie können sich Verbraucher schützen?

Die Folgen des boomenden E-Commerce

Die Metropole am Golf ist aufgrund ihrer internationalen Ausrichtung, des boomenden E-Commerce-Markts und der Vielzahl an Expats und Touristen besonders anfällig für Online-Betrug. Kriminelle nutzen gezielt das Image Dubais als Luxus-Shopping-Metropole, um mit gefälschten Webseiten, Fake-Shops und betrügerischen Investmentplattformen weltweit Opfer zu ködern. Seitdem Dubai ebenfalls IBAN (beginnen mit AE) für Überweisungen nutzt, verzeichnen Anwälte in Deutschland einen rasanten Anstieg von Betrugsmaschen aus Richtung Dubais.

Typische Betrugsmaschen

  • Fake-Shops: Betrüger kopieren das Design bekannter Websites,
    bieten Produkte zu extrem günstigen Preisen an und locken so Käufer auf gefälschte Seiten. Nach Zahlungseingang verschwindet das Geld, Ware wird nicht geliefert oder es handelt sich um billige Fälschungen.
  • Gefälschte Investmentplattformen: Immer wieder tauchen dubiose Trading- und Krypto-
    Plattformen auf, die mit angeblichen Dubai-Adressen und hohen Renditen werben. Nach
    Einzahlung ist das Geld meist verloren.
  • Phishing und Social Engineering: Kriminelle versenden gefälschte E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten im Namen von Behörden oder bekannten Unternehmen, um an persönliche Daten oder Kreditkarteninformationen zu gelangen.

Tipps zum Schutz vor Fake Shops & Scams

  • Nur auf offiziellen, bekannten Websites einkaufen.
  • Misstrauisch sein. Ist ein Angebot „zu gut um wahr zu sein“, dann ist es das meist auch nicht.
  • Immer auf HTTPS (Schlosssymbol in der URL-Leiste) und vertrauenswürdige Zahlungsanbieter achten.
  • Keine persönlichen Daten oder Zahlungsinformationen über Links in E-Mails oder
    Messenger preisgeben.
  • Verdächtige Shops über Tools wie CheckMyLink prüfen.

Bei größeren Investments oder Käufen kann Ihnen ein Anwalt helfen, den Anbieter oder das Geschäft vorab zu prüfen!

Gerichtsurteil gegen 1N Telecom stärkt Verbraucherrechte

Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Leipzig (Az. 109 C 1409/24) hat die Rechte von Verbraucher:innen im Zusammenhang mit unrechtmäßigen Forderungen und vermeintlichen Vertragsabschlüssen durch die 1N Telecom GmbH gestärkt. Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen fragwürdige Geschäftspraktiken und gibt Betroffenen mehr Sicherheit im Umgang mit solchen Fällen.

Hintergrund: Täuschung durch Postwurfsendungen

Seit Juni 2023 berichten zahlreiche Personen von Forderungen der 1N Telecom GmbH, die entweder Schadensersatzzahlungen oder angeblich bestehende Telefonanschlüsse betreffen. Viele dieser Betroffenen waren ursprünglich Kundinnen der Deutschen Telekom und wurden durch irreführende Postwurfsendungen zum vermeintlichen Anbieterwechsel bewegt – ohne jemals eine Kündigung ihres Telekom-Vertrags beabsichtigt zu haben.

Das Amtsgericht Leipzig stellte in seinem Urteil klar, dass durch diese Postwurfsendungen keine wirksame Vertragsbeziehung zwischen den Betroffenen und der 1N Telecom GmbH zustande gekommen ist. Betroffene können daher erstmal durchatmen,

Handlungsempfehlung für Betroffene

Dieses Urteil zeigt eindrucksvoll, wie wichtig es ist, sich gegen unrechtmäßige Forderungen zu wehren und seine Rechte als Verbraucher:in konsequent einzufordern. Meine Kanzlei steht Ihnen bei rechtlichen Fragen rund um Vertragsrecht und Verbraucherschutz gerne beratend zur Seite.

Warnung vor StarkEU Trader Company (starkeu.de)

Unter der Webseite stark.eu betreibt eine angebliche Firma mit dem Namen „StarkEU Trader Company“ mit Sitz im Maintower. Inzwischen warnt sogar die BaFin.

Wer über Werbung auf Webseiten Dritter auf die Seite starkeu.de geleitet wird oder einen Anruf der angeblichen Cryptofirma erhält, der sollte auf keinen sich durch die angeblich erstklassigen Renditechancen täuschen lassen. Hinter der Webseite stecken äußerst professionelle Betrüger, die nicht selten ihre Opfer um viele Zehntausende bis Hunderttausende Euro bringen. Hierbei gehen die Täter äußerst perfide und systematisch vor und nutzen vielerlei psychologische Tricks, um die Menschen zu manipulieren.

Sollten Sie Hilfe benötigen, die Seriosität von Webseiten zu bewerten, helfe ich Ihnen gerne!

Ablauf des Betrugs

Die Muster gleichen sich: Das spätere Betrugsopfer erhält einen Anruf der angeblichen Trading-Firma, in dem von einem tollen Verfahren mit einer großartigen Handelssoftware gesprochen wird. Hohe Renditen seien zu erwarten und der Einstieg dank persönlichen Beratern problemlos auch für Einsteiger möglich.

Haben die Betrüger jemanden an der Angel, beginnt es meist mit kleinen Beträgen, die nach deren Überweisung bereits nach kurzer Zeit angebliche Riesengewinne erzeugt haben. Schnell wird darauf hingearbeitet deutlich höhere Beträhe nachzuschießen, um so natürlich noch größere Gewinne zu erzielen.

Sobald das Opfer des Betruges die Auszahlung anfordert, folgt der zweite Betrugsteil. Es wird behauptet, dass vor Auszahlung Gebühren und Steuern abgeführt werden müssen. Hierfür wird ein beliebiger Betrag angesetzt und behauptet, dass der Gewinn erst ausgezahlt werden kann, wenn diese Rechnung beglichen wird. Vorsicht: Auch bei Bezahlung erfolgt natürlich keine Auszahlung!

Dann folgt der Dritte Akt. Unabhängig davon, ob vorher bezahlt wurde oder nicht, melden sich in der Regel kurze Zeit später andere Personen der Betrügerbande und erklären den Betrugsopfern, dass Sie betrogen worden seien. Allerdings nicht bei der ursprünglichen Einzahlung, sondern hinsichtlich der Rechnung aus dem zweiten Betrug über die Steuern und Gebühren. Die Betrüger behaupten nun, sie seien von der Bank oder Behörde, bei der das Geld aus dem ersten Betrugsabschnitt eingezahlt worden sei. Eine Auszahlung sei möglich, aber natürlich – Sie ahnen es schon – nur gegen Begleichung der Steuern und Gebühren, die angefallen seien.

Was kann ich tun?

  • Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei.
  • Suchen Sie sich anwaltlichen Rat.
  • Geben Sie niemals Daten wie Ihre Konto- und Bankdaten oder Logins für Webseiten weiter.
  • Überprüfen Sie Daten und Informationen von Anbietern vor einem Investment

Verbraucherschutz von ganz oben!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 31. Oktober 2024 einen wichtigen Beschluss im Verfahren VI ZR 10/24 gefasst, der den sogenannten Scraping-Komplex betrifft. Dieser Beschluss ist aus mehreren Gründen bedeutsam und stärkt den Verbraucherschutz nachhaltig.

Der Vorfall

Im April 2021 wurden Daten von etwa 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern im Internet veröffentlicht. Diese Daten wurden von unbekannten Tätern durch eine Methode namens „Scraping“ abgegriffen

Die Täter nutzten hierbei eine Schwachstelle in der Freunde-Suchfunktion von Facebook aus. Diese Funktion ermöglichte es, Profile mithilfe von Telefonnummern zu finden, die eigentlich nicht öffentlich zugänglich sein sollten. Die Angreifer generierten also einfach willkürlich Telefonnummern und gaben diese in die Suchfunktion ein. Bei Treffern konnten sie die zugehörigen Nutzerdaten dann abspeichern.

Ein großes Thema des Falls ist daher auch die von Facebook implementierte „Kontakt-Import-Funktion“. Die Standardeinstellung dieser Funktion war dabei immer auf „alle“ gesetzt. Hierin sieht das Gericht möglicherweise einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Nun ist abzuwarten, ob der Kontrollverlust über solche gescrapten Daten einen immateriellen Schaden nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO begründen kann. Dann würde den Betroffenen des Leaks ein Schadensersatz zustehen.

Wichtig für Sie

Als Erstes gilt es, festzustellen, ob Sie von dem Datenleck betroffen sind. Hierzu können Sie zum Beispiel unter https://haveibeenpwned.com/ nachsehen, ob Ihre Daten in einem der vielen Leaks weltweit aufgetaucht sind. Die Seite wird auch von der Verbraucherzentrale (https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/datenschutz/datenlecks-bei-facebook-so-pruefen-sie-ob-sie-betroffen-sind-25013) empfohlen.

Tauchen Ihre Daten dort auf, so gilt es fürs Erste abzuwarten, wie das Verfahren ausgeht. Je nach Entscheidung wird Ihnen ein entsprechender Schadensersatz zustehen. Viele Kanzleien bieten bereits jetzt an, Ihre Ansprüche gegen Facebook aufzukaufen. Diese Angebote sind dabei mit Vorsicht zu genießen. Es ist derzeit noch unklar, wie hoch ein entsprechender Schadensersatz ausfallen wird.

Ungerechtfertigte Forderung von 1N Telecom

Derzeit nervige Realität für viele Leute: Beim Blick in den Briefkasten findet sich ein Schreiben von 1N Telekom. Das Unternehmen sendet derzeit eine schiere Welle an Rechnungen und Mahnungen an Verbraucher in der ganzen Republik. Dabei hat keiner dieser Leute jemals etwas mit dem Unternehmen zu tun gehabt. Auch die Verbraucherzentralen haben sich bereits eingeschaltet.

Problematische Geschäftspraktiken

1N Telecom hat zahlreiche Kunden der Deutschen Telekom mit personalisierten Werbebriefen angeschrieben. Viele Empfänger hielten diese Schreiben irrtümlich für Angebote der Deutschen Telekom zum Tarifwechsel. In Wirklichkeit handelte es sich um Angebote für einen Anbieterwechsel zu 1N Telecom. Daraus kann leicht ein unbeabsichtigter Vertragsabschluss mit 1N Telecom folgen und wenig später Rechnungen und Schadensersatzforderungen des Unternehmens. Die meisten, die derartige Post erhalten haben, sind jedoch niemals zuvor mit dem Unternehmen in Kontakt gewesen.

Rechtliche Schritte gegen 1N Telecom

Über 11.000 Hilfesuchende haben sich bereits bei den Verbraucherzentralen gemeldet. Sogar das Verbrauchermagazin „Marktcheck“ berichtete bereits:

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Handlungsempfehlungen für Betroffene

  1. Widerruf: Innerhalb von 14 Tagen den Vertrag per Einschreiben widerrufen.
  2. Anfechtung: Den Vertrag wegen „arglistiger Täuschung und Irrtum“ anfechten.
  3. Nicht ignorieren: Auch wenn die Forderungen unberechtigt erscheinen, sollten die Schreiben nicht ignoriert werden. Insbesondere ist auf sogenannte Mahnbescheide zu achten. Vorsicht: Hier läuft eine feste Frist von zwei Wochen!
  4. Rechtlichen Rat einholen: Bei Unsicherheiten einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale konsultieren.
  5. Mahnungen widersprechen: Auf Mahnungen und Inkassoschreiben schriftlich reagieren und den Forderungen widersprechen.
  6. Dokumentation: Alle Kommunikation und Schritte sorgfältig dokumentieren.

Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen und ihre Rechte als Verbraucher wahrnehmen. Gerne helfe ich Ihnen dabei!